Bürgersprechstunde
Linsburg, 06.03.2021 | Eigener Artikel
Ausgehend von einem Fehlbetrag von 112900 EUR, endete das Jahr 2019 mit einem Plus in Höhe von 195500 EUR. Dieses Ergebnis war bedingt durch Einnahmen und Ausgaben bzw. Mindereinnahmen in Form von Grundstücksverkäufen, Steuereinbußen durch die Corona-Pandemie, Kreisumlage usw.. Damit konnte das Haushaltssicherungskonzept in 2020 abgeschlossen werden, das auf Basis der vorherigen Konzepte fortgeschrieben wurde. Ein künftiges Haushaltssicherungs-Konzept muss wohl neu erstellt werden, um die Prüfung durch die Kommunal- aufsicht zu bestehen.
An Investitionen in 2020 wurden u.a. durchgeführt: Pflasterung des Dorfladen-Parkplatzes (80 TEUR), Erneuerung des Grinderwald-Spielplatzes, Austausch eines Spielgerätes im KiTa-Außenbereich. Es konnten Einnahmen (Abschläge) aus dem Förderprogramm Kleine Städte und Gemeinden sowie in Form von Spenden für den Waldspielplatz und eines Zuschusses für den Ausbau der Straße Burg verbucht werden. "Unter dem Strich" war die Investbilanz gegenüber den Einnahmen positiv.
Unter Berücksichtigung aller geplanten Einnahmen, Ausgaben und Investitionen in 2021 kommt die Haushaltsplanung zu dem Schluß, dass es zur Vermeidung eines erneuten Haushaltssicherungskonzeptes oder von Streichung von geplanten und an sich notwendigen Ausgaben und Investitionen unumgänglich zur Erhöhung der Grundsteuern kommen müsse. Damit könne der Haushalt 2021 ausgeglichen werden mit einem geringfügig positivem Abschluß. Über die nächsten Jahre gesehen könnten die Erhöhungen in 2024 - unter Einrechnung aller Einnahmen, Ausgaben und Investitionen in 2022 und 2023 - zu einem knapp ausgeglichenen Gesamt-Haushalt führen.
Sehr schwierig ist in der derzeitigen Lage die Abschätzung der Steuereinnahmen bzgl. Gewerbe- und Einkommensteuer. Günstig ist, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen auf mehrere kleinere Betriebe verteilen und nicht von einem oder zwei großen Unternehmen abhängig sind. Dadurch fallen Einbrüche bei einem einzelnen Gewerbesteuerzahler, die sich durch die Coronapandemie ergeben, insgesamt nicht so gravierend aus. Andererseits fehlen durch diese Situation natürlich per se hohe Einnahmen von großen Unternehmen, die den Haushalt deutlich unterstützen könnten.
BM Leseberg weist insgesamt noch einmal darauf hin, dass insbesondere durch die durchgeführten Investitionen der letzten 2-3 Jahre das Gesamtvermögen der Gemeinde um 1,3 Mio EUR erhöht worden ist und das bei einem gleichen Schuldenstand wie vor 5-6 Jahren. Dieser Trend wird sich durch die Haushaltsplanung in den nächsten Jahren fortsetzen. Das rechtsfertigt u.a. die bis 2024 absehbaren negativen Haushaltsabschlüsse.
In der Diskussion des Rates vor dem Beschluß über die Haushaltssatzung, in der die o.a. Planungen festgeschrieben werden, geht es hauptsächlich um die vorgeschlagenen Grund- und Gewerbe-Steuererhöhungen. WG und SPD stimmen den geplante Erhöhungen - wenn auch nur zögerlich - zu. Die argumentierte Unumgänglichkeit zur Erlangung eines nahezu ausgeglichenen Haushaltes in 2024 gaben den Ausschlag. Die CDU hat erhebliche Bedenken. Sie plädiert dafür, dass die Steuersätze in den Mitgliedsgemeinden der SG Steimbke auf dem gleichen Niveau liegen und nicht unterschiedlich sein sollten. Darüberhinaus liegen die neuen Steuersätze über dem niedersächsischen Durchschnitt, was sie auch bereits jetzt schon sind. Eine entsprechende "Gegenleistung" für die Steuerzahler biete die Gemeinde Linsburg im Vergleich zu anderen ländlichen Kommunen im Gegenzug eigentlich nicht.
In der Gegenargumentation wird angeführt, dass einheitliche Steuersätze in den Mitgliedsgemeinden zwar grundsätzlich befürwortet werden und erstrebenswert sind, dass jedoch aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in den Mitgliedsgemeinden bereits in den vergangenen Jahren und sicher auch zukünftig ein Gleichklang bei den Steuersätzen über alle Steuerarten nicht (mehr) möglich sein werde. Auch die Orientierung am Durchschnitt aller Gemeinden in Niedersachsen sei grundsätzlich richtig, jedoch haben sich die Voraussetzungen dafür in den Gemeinden unterschiedlich entwickelt, z.B. - konkret auf Linsburg bezogen - durch die Zwangsmitgliedschaft im Wasserverband, die so nicht überall gegeben ist und die die Steuerzahler B (Grundsteuer Grundstückseigentümer) entlastet. Auch kann die unterschiedliche wirtschaftliche Lage in den Gemeinden dazu führen, dass voneinander abweichende Steuersätze nötig sein können, je nachdem, wie sich die Einnahmensituation darstellt. Die Vergleichbarkeit der Bedingungen in den Kommunen driftet immer weiter auseinander, so dass ein Festhalten am Durchschnitt nicht mehr sachgerecht sein kann. Es kann durchaus damit gerechnet werden, dass viele Kommunen in der nächsten Zeit ihre Steuersätze ebenfalls aktualisieren werden. Dann stellt sich die derzeitig noch vorhandene Höhe der Steuersätze in Linsburg schon wieder anders dar. Die Grundstückswerte auch in ländlichen Gemeinden haben in den letzten Jahren signifikant angezogen, die Attraktivität des Ortes konnte durch die diversen Investmaßnahmen deutlich gesteigert werden (Stichwort: Dorfladen und Dorfgemeinschaftshaus, Senioren-Wohnheim u.ä.), was sich auch im vermehrten Zuzug von insbesondere jungen Familien und in den ansteigenden Bauanfragen zeigt. All das zusammengenommen gibt der Bewertung recht, dass eine etwas höhere Beteiligung insbesondere der Steuerzahler B sehr wohl zumutbar sei.
Im weiteren Verlauf der Diskussion werden diverse andere Argumente besprochen. Es ging um das Für und Wider um den Verkauf von weiteren Grundstücken im Rahmen der Ausweisung von weiteren Baugebieten zur Vermeidung von Steuererhöhungen. BM Leseberg weist darauf hin, dass in den letzten 3 Jahren echte Einnahmen aus dem Vertrieb von Baugrundstücken nur dadurch generiert werden konnten, dass die Vermarktung nicht durch externe Dienstleister durchgeführt wurde, sondern unüblicherweise von der Gemeindeverwaltung in Person von Gemeindedirektor Deede, was einen nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand nach sich gezogen hat. Das kann künftig nicht mehr so gehandhabt werden und dann fällt der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstückes deutlich niedriger aus. Darüberhinaus können diese "Einmaleffekte" - ein Grundstück läßt sich nur einmal verkaufen - nicht ständig wiederholt werden. Zwar kann die geplante Erhöhung der Steuern kurzfristig den Haushalt nicht "retten", mittelfristig muss die Gemeinde aber ihren Teil dazu beitragen, dass den unabwendbaren Ausgaben und den - auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger - notwendigen Investitionen zum Erhalt und Erhöhung der Lebensqualität in Linsburg ein ausgeglichener Haushalt gegenübersteht. Das kann 2024 der Fall sein, vorausgesetzt, der Rat stimmt den vorgeschlagenen Erhöhungen zu. Steuererhöhungen sind immer negativ, in diesem Fall aber gut begründbar.
Haushaltssatzung
Nach Abschluß der Diskussion verliest die Kämmerin die Haushaltssatzung 2021. Diese enthält das Ergebnis der o.a. Diskussionen und muss vom Rat beschlossen werden. Darin enthalten sind u.a. die neuen Grundsteuer-Hebesätze: Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 460 v.H., Grundsteuer B (Grundstückseigentümer): 420 v.H., Gewerbesteuer: 400 v.H..
In der nun folgenden Abstimmung nimmt der Rat die Haushaltssatzung mit einer Gegenstimme an. Sie wird demnächst in der Regionalzeitung DIE HARKE veröffentlicht werden.
Die Kämmerin trägt den Jahresabschluss 2013 im einzelnen vor, der im Oktober 2020 vom Rechnungsprüfungsamt - mit entsprechenden Bemerkungen - in Form eines Abschlußberichtes genehmigt wurde. Sie empfiehlt dem Rat, den Gemeindedirektor zu entlasten.
Gemeindedirektor Deede nimmt Stellung zu den Bemerkungen im Abschlußbericht und begründet diese. Er weist darauf hin, dass der Gemeinde insgesamt eine ordentliche Haushaltsführung bescheinigt wurde. Dann erläutert er, warum es erst jetzt um einen Jahresabschluss geht, der bereits 7 Jahre zurückliegt. Dabei geht es um Gründe, die aus heutiger Sicht sozusagen schon als "historisch" zu bezeichnen sind. Die weiteren Abschlüsse ab 2015 sind bereits in Arbeit und sollen jetzt zügig erledigt werden.
Da seitens der Ratsmitglieder kein Diskussionsbedarf besteht, stellt BM Leseberg den Jahresabschluss 2013 sowie die Entlastung des Gemeindedirektors zur Abstimmung. Der Rat stimmt mit einer Enthaltung zu.
Nach einer kurzen Vorstellung des Jahresabschlusses 2014, zu dem im Abschlußbericht der Gemeinde ebenfalls eine ordentliche Haushalts- führung bescheinigt wurde, erfolgt direkt die Abstimmung, da auch hier keine Diskussionsbeiträge vorliegen.
Der Rat stimmt der Annahme des Jahresberichtes 2014 und der Entlastung des Gemeindedirektors mit erneut einer Enthaltung zu.
Die Gemeinde hat in 2020 insgesamt 61711,01 EUR an Spenden eingenommen. Davon entfallen auf die Sanierung des Grinderwald-Spielplatzes 54711,01 EUR, 3000,00 EUR auf die Errichtung der PV-Anlage auf dem Dorfladen-Gebäude und 4000,00 EUR auf die zukünftige Sanierung der Straße Burg. Diese Zuwendungen müssen vom Rat offiziell angenommen werden.
BM Leseberg weist darauf hin, dass diese Spenden den Haushalt deutlich entlastet haben. Besonders hebt er hervor, dass ihn diese Spenden- bereitschaft außerordentlich beeindruckt hat und er sehr davon angetan ist, dass es viele Menschen gibt, die motiviert sind, gemeinschaftliche Projekte zu unterstützen.
Erwartungsgemäß stimmt der Rat der Annahme der Zuwendungen ohne Gegenstimme zu.
Ratsherr Pommerening trägt zum Sachverhalt vor. Der Schaden ist nicht durch externe Gewalteinwirkung entstanden, sondern durch Nachlassen der Bausubstanz im Laufe der Nutzungs-Jahre. Außerdem waren die bautechnischen Anforderungen an Sanitäranlagen zur Zeit der Erstellung des Gebäudes nicht so anspruchsvoll wie heutzutage, so dass auch dadurch die langsame und unmerkliche Entstehung des Schadens begünstigt wurde.
Die Versicherungssumme in Höhe von 20130,00 EUR deckt den Sanierungsbedarf nicht ab, da sie nicht alle durchzuführenden Arbeiten und Materialien berücksichtigt, die notwendig sind, die Sanierung nach heutigen Maßstäben und so durchzuführen, dass kein neuer Wasserschaden in den nächsten Jahren entstehen und somit der Erhalt des Gesamt-Gebäudes, das Eigentum der Gemeinde Linsburg ist, gewährleistet werden kann. Es bleibt demnach eine Finanzierungslücke in Höhe von ca. 13400,00 EUR, die von der Verwaltung im Rahmen einer Kostenabschätzung ermittelt wurde. Ein entsprechendes Angebot einer Firma liegt bereits vor.
Im Verlauf der Diskussion über die Verteilung dieser Finanzierungslast, zu der auch der Sportvereins-Vorsitzende Rob Baker gehört wird, stimmt der Rat einstimmig folgender Lösung zu: Es soll zeitnah eine komplette Sanierung vorgenommen werden (s.o.). Den Auftrag an die Firma erteilt die Gemeindeverwaltung. Dabei bringt sich der Sportverein - nach Absprache mit der ausführenden Firma - soweit wie machbar und zum Erhalt der Gewährleistung sinnvoll - in Form von Eigenleistungen in geschätzter Höhe von ca. 3000,00 EUR ein. An dem dann noch verbleibenden Restbetrag beteiligt sich der Verein mit max. 5000,00 EUR, die Gemeinde trägt dann den danach noch verbleibenden Rest in Höhe von 5-6000 EUR. Das entspricht - wenn man die Versicherungsleistung berücksichtigt, die quasi als Leistung der Gemeinde anzusehen ist, da sie die Versicherungsbeiträge bezahlt - der grundsätzlichen Leitlinie der Gemeinde, die Vereine in derartigen Fällen mit ca. 80% der Kostenübernahme zu unterstützen.
Auf Basis des ausliegenden Bebauungsplanes hat der Landkreis die Forderung erhoben, auf dem Gelände archäologische Voruntersuchungen in Form von Sondagen - Ziehen von 2-4 m breiten Gräben quasi als Stichprobe - vornehmen zu lassen, um festzustellen, ob dort archäologisch relevante Funde vorhanden sind. Die Investoren wurden informiert, weil sich durch diese Aktion Verzögerungen hinsichtlich des Baubeginns ergeben könnten und sie auch finanzielle Auswirkungen haben kann. Es werden schätzungsweise Kosten in Höhe von 2500,00 EUR für die Gemeinde entstehen. Sollten sich durch die Sondagen Auffälligkeiten ergeben, müßte das Gelände komplett untersucht werden. Das wäre mit weiteren Kosten verbunden, die sich letztendlich auf den Kaufpreis auswirken würden. Denn das Risiko für die Gemeinde muss auf das normale Maß reduziert werden, das stets bei Eingriffen in den Boden entsteht.
Indem die Gemeinde vor Kaufabschluss die Sondagen vornehmen läßt, wird dieses archäologische Risiko von ihr übernommen in der Hoffnung, dass sich durch die Sondagen keine weiteren archäolgische Auffälligkeiten ergeben. Das stärkt die Position der Gemeinde bezüglich der weiteren Verhandlungen mit den Investoren, die das Vorgehen der Gemeinde als fair und akzeptabel bewerten.
Der Rat stimmt der beabsichtigten Vorgehensweise der Gemeinde einstimmig zu.
Ergänzend zur Gewerbefläche Meinkingsburg erläutert Gemeindedirektor Deede die Absicht der Investoren, auf dem Gelände ein Gebäude mit sog. "Coworking Spaces" (s.u.) zu errichten. Wichtig dabei ist, welche Branchen die Investoren darin aufnehmen wollen. Darauf muss die Gemeinde Einfluß nehmen, um nicht gewünschte Branchen und Formen auszuschließen, z.B. großflächiger Einzelhandel. Es soll weder ein Outlet-Center noch ein Supermarkt entstehen. Die Gemeinde will einer Empfehlung der IHK Hannover folgen, wonach kleinflächiges Gewerbe (bevorzugt Dienstleistungen oder Hardware-Einzelhandel), auch Einzelhandel, mit nicht zentren-relevanten Sortimenten aufgenommen werden soll. Damit ist ein Lebensmittel-Einzelhandel ausgeschlossen. Konkret wurde das auch so bereits mit den Investoren vorbesprochen und soll nochmals erörtert werden. Daher liegt auch noch kein Bebauungsplan vor.
Seitens des einzigen Zuhörers wurden keine Fragen gestellt, da diese im Verlauf der Ratssitzung bereits beantwortet wurden.
Ratsherr Harmening (CDU) regt an, einem von ihm bereits kontaktierten Hersteller einer sog. "Dorf-App" oder "Gemeinde-App" für Smartphones und Tablets als Kommunikationsplattform die Gelegenheit zu einem Informations-Vortrag zu diesem Thema zu geben. Er erläutert die Idee, die parallel - nicht in Konkurrenz - zur Gemeinde-Website betrieben werden kann. Kosten würden in Höhe von 600 bis 1000 EUR/Jahr entstehen. In der Diskussion wurde das Für und Wider einer solchen App erwogen, dabei auch rechtliche Aspekte. Jedoch geht es in dieser Ratssitzung nicht darum, über eine derartige App zu entscheiden. Der Rat stimmt einem Info-Vortrag zu und bittet Ratsherr Harmening, sich darum zu kümmern und weiteres Infomaterial rundzusenden.
DIE HARKE - Nienburger Zeitung - hat am 10.03.2021 über die Ratssitzung berichtet. Artikel lesen.
• "Coworking Spaces" Definition ansehen.
• Orangery Hildesheim (Träger der "Coworking Spaces" für das Gewerbegebiet Meinkingsburg an der B6) im Internet ansehen.
• Bekanntmachung zur Sitzung (mit Tagesordnung) ansehen.
Übersichtsseite der Ratssitzungs-Protokolle anzeigen