Ratssitzung am 01. Juni 2026
Birger Lerch kein Mitglied des Rates Linsburg mehr
Linsburg, 13.06.2026 | Eigener Artikel (Bürgerprotokoll)
Gäste: 5
Feststellung des Sitzungsverlustes des Ratsmitglieds Birger Lerch
Ratsherr Birger Lerch hat auf eigenen Wunsch den Rat Linsburg verlassen. Bürgermeisterin Dr. Tina Dettmer drückt ihr Bedauern über diesen Rücktritt aus. Der Rat muss jetzt offiziell den Verlust des Mandates feststellen. Das geschieht einstimmig. Die Verabschiedung von Herrn Lerch wird später durchgeführt.
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des neuen Ratsmitgliedes Sven Plate
Gemeindedirektor Torsten Deede führt die Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Sven Plate durch. Er belehrt ihn über seine Pflichten im Rahmen seines Mandates gemäß den §§ 40-42 der Niedersächsischen Kommunalverordnung (NKomVg). Plate unterschreibt die Verpflichtungserklärung.
Bürgermeisterin Dettmer und Gemeindedirektor Deede begrüßen das neue Ratsmitglied und stellen fest, dass der Rat nunmehr wieder vollständig ist.
Gemeindedirektor Torsten Deede informiert den Rat,
- dass die Kommunalaufsicht den Haushalt ohne Auflagen genehmigt hat. Damit ist der Haushalt rechtskräftig.
- dass der Spielplatz "Dreschplatz" umzäunt werden soll. Es wird in Erwägung gezogen, den nicht mehr benötigten Zaun aus Lichtenhorst dafür zu benutzen.
Ein Ratsherr weist darauf hin, dass die Anwohner keinen Zaun wollen und fragt, ob diese Maßnahme wirklich sein muss. Antwort: Die Verwaltung wird prüfen, ob der Zaun verpflichtend ist.
- dass für die Breitbandversorgung (Glasfaser) in Linsburg ein neues Unternehmen vorhanden ist. Dieses hat kostenlose Herstellung von Anschlüssen im Angebot. Der Rat plant eine Information an die Bürgerschaft.
- dass der Glockenturm der Linsburger Kapelle in der 22. KW repariert wird.
- dass sich die Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen KiTa-Erweiterung verzögert.
- dass Radio Mittelweser insolvent ist. Der Sendebetrieb läuft vorerst weiter.
Bauturbo
Gemeindedirektor Deede informiert über das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", den sog. Bauturbo. Dazu sollte die Gemeinde eine Richtlinie beschließen, um für zukünftige Bauanträge einen einheitlichen Maßstab anlegen zu können.
Zur Information: Der Bauturbo verändert ausschließlich die verwaltungstechnischen Prozeduren, die zukünftig bei der Bearbeitung von Baumaßnahmen gelten sollen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Die bautechnischen Regelungen, die bei der Errichtung von Gebäuden zu beachten sind, werden durch den Bauturbo nicht verändert.
Deede erläutert den Entwurf der Richtlinie, die für die SG Steimbke einheitlich gestaltet werden soll. Dabei soll unter anderem gelten:
- Bebauungspläne sollen entschlackt werden,
- das Einfügen in die Umgebung soll erleichtert werden (keine allzu strenge Auflagen mehr),
- Bauen im Außenbereich soll möglich werden. Dabei ist an die bestehende Bebauung anzuschließen, Abstand nax. 50m.,
- Gleichbehandlungsgrundsatz beachten,
- Pro Baueinheit sind 1,5 Fz-Stellplätze bindend,
- Die Bebauung muss innerhalb von 3 Jahren nach Antragsgenehmigung erfolgen,
- Anträge sind durch den Rat in einer öfftl. Sitzung zu bescheiden. Bei nur kleinen Abweichungen von den vorgesehenen Prozeduren darf die Verwaltung entscheiden und muss dem Rat anschließend berichten. Der jeweilige Bescheid muss innnerhalb von 3 Monaten erfolgen. Kann das nicht eingehalten werden, gilt der Bauantrag als genehmigt.
Die Richtlinie bindet den Rat nicht! Abweichungen sollten jedoch gut begründet sein. Deede beantwortet Fragen des Rates und bittet um Abstimmung. Die Richtlinie wird vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Fortführung des "Kommunalen Entwicklungsfonds" (KIF)
Der "KIF" wurde geschaffen, um gute Projekte kreisweit zu fördern. Der bestehende KIF läuft jetzt aus und soll in der aktualisierten Version 2.0 neu aufgelegt werden, basierend auf den Erfahrungen aus dem KIF 1.0. Laufzeit: 2027-2033. Die Gemeinderäte haben zu entscheiden, ob sie Teilnehmer am KIF 2.0 sein wollen, da die Samtgemeinde nicht mehr teilnehmen wird. Kosten für die Gemeinden: 1% der Kreisumlage. Die Förderung der jeweiligen Projekte soll 50% der Projektkosten, max. 200 000 € betragen.
Deede beantwortet im Zuge der Diskussion des Rates weitere Fragen. Das Ergebnis der Erörterung, ob sich für die Gemeinde Linsburg die Teilnahme am KIF 2.0 finanziell lohnt, ist angesichts der beabsichtigten Projekte in Linsburg positiv.
Beschluss des Rates über die Teilnahme am KIF 2.0: Einstimmig Ja.
Einwohnerfragen
- Die B6-Ampel in Meinkingsburg hat in letzter Zeit mehrfach unerwartet reagiert, indem sie z.T. auf Rot stehenblieb. Dadurch haben einige Autofahrer die B6 bei Rot überquert. Das muss repariert werden. Die Verwaltung wird das weitergeben.
- In der Straße "Babenkamp" ist, von der K4 aus gesehen, der Übergang des alten Straßenbelages zur neuen Pflasterung sehr holprig und es bilden sich große Pfützen. Dieser Bereich sollte ausgebessert werden.
- Die Freiwillige Feuerwehr fordert im Bereich der Ausfahrt des neuen Feuerwehrgeländes eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die derzeitige erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist zu hoch, so dass Einsatzfahrzeuge beim Verlassen des Geländes gefährdet sind.
Anfragen und Anregungen (durch den Rat)
- Ratsherr Florian Wegener fragt nach den Verteilmodalitäten der Infrastrukturgelder aus dem Sondervermögen des Bundes, die vom Bundesland an die Kommunen weitergegeben werden.
- Ratsherr Mirko Harmening regt an, die Bebauungslage in Linsburg (Baugebiete, Lückenbebauung?) einmal grundsätzlich zu analysieren und dazu in einer nicht öffentlichen Arbeitssitzung eine Grundsatzentscheidung zu treffen.
Archiv-Startseite anzeigen