Bürgersprechstunde
Hinter diesen Begriffen verbergen sich zwei Maßnahmen, die in ihren Auswirkungen zu großen Veränderungen in der Landwirtschaft führten, aber auch einschneidende Veränderungen für die Gemeinde und die Landschaft brachten. Ziel war zunächst eine wirtschaftliche Stärkung der Landwirtschaft durch die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen (Allmende) an die einzelnen Höfe, denn es hatte sich auch in Hannover und London die Erkenntnis durchgesetzt, dass nur ein freier Bauer auf eigener Scholle ertragreich wirtschaftet und dem Staat damit Steuern zahlen kann. Mit der Ablösung des Zehnten durch die Zahlung der 25fachen Summe an den ehemaligen Grundherrn wurden die Bauern frei. Wer diese Summe nicht aufbringen konnte, lieh sie sich von der neu gegründeten Landeskreditanstalt. Im Rahmen der Generalteilung erhielten die einzelnen Gemeinden zunächst einmal eigene Flächen zugewiesen, das heißt also, es wurden die auch heute noch gültigen Gemeindegrenzen festgelegt. Dabei wurden auch alle Rechte der Dorfbewohner am herrschaftlichen Grundbesitz (z.B. Weiderechte, Holzleserechte, Heide- und Plaggenhiebrechte) durch zusätzliche Flächen abgegolten. Das dieses nicht so einfach war, denn die von den einzelnen Dörfern entsandten Vertreter versuchten natürlich möglichst viel für ihren Ort herauszuholen, sieht man an der langen Verhandlungsdauer von 1826 bis 1851. Doch feste Gemeindegrenzen waren auch dringend nötig, denn es sind noch viele Schriftstücke vorhanden, die von Auseinandersetzungen zwischen den Linsburgern und ihren Nachbardörfern um Weiderechte handeln, da diese nur ungenau abgegrenzt waren. Besonders lange dauerte ein Streit mit den Bolsehlern um die Beweidung der Flächen bei Meinkingsburg mit Schafen.
In der auf die Generalteilung folgenden Spezialteilung wurden nun nach einem komplizierten Schlüssel die Gemeindeflächen auf die einzelnen Höfe aufgeteilt. In Linsburg wurde diese Maßnahme 1863 abgeschlossen. Nun setzte eine umfangreiche Rodetätigkeit ein, denn nur die höheren, trockenen Flächen waren bisher beackert worden. Die ehemals zum Viehhüten benutzten gemeinschaftlichen Heideflächen wurden je nach Eignung entweder zu Ackerland oder zu Weiden umgewandelt. Die sich durch die Feldmark schlängelnden Wege und Bäche wurden begradigt und der Landschaft so nach und nach ein völlig neues Gesicht gegeben. Wir können heute also feststellen, dass General- und Spezialteilung in ihren Auswirkungen für die Gemeinde und die Landschaft genauso einschneidend und verändernd waren wie für die Landwirtschaft.