Bürgersprechstunde
Die Einwohnerzahl eines normalen Dorfes stieg über die Jahrhunderte nur sehr langsam an, dezimierten doch Seuchenzüge und Kriege immer wieder in sehr starkem Maße die Bevölkerung. Aber in Linsburg war es doch immer etwas anders, hier wuchs die Einwohnerzahl seit der Kopfsteuererfassung im Jahre 1689 (der ersten bekannten Erfassung aller Bewohner und nicht nur der wehrfähigen Männer) ständig an. Waren es 1689 noch 165 Einwohner gewesen, so sind es 1800 schon 372 und im Jahre 1896 zählte man schließlich 572 Linsburger.
Die Ursache für diesen über dem Durchschnitt liegenden Bevölkerungszuwachs war anfangs das herrschaftliche Jagdschloß, war es doch ständig von dem Stammpersonal wie Schloßverwalter, Wachen und Gärtner bewohnt. Hinzu kam das Forstpersonal, zunächst mehr für die fürstliche Jagd zuständig, wurde es doch schon bald mehr für die Betreuung des Grinderwaldes eingesetzt und bekam in Linsburg seine Dienstwohnungen.
So mancher dieser herrschaftlichen Bediensteten wurde mit seiner Familie für immer in Linsburg ansässig. Die Forstverwaltung benötigte zu der damals beginnenden geordneten Bewirtschaftung der Forstflächen auch zunehmend Arbeitskräfte, und so fand auch mancher Linsburger im Grinderwald eine Beschäftigung als Waldarbeiter.
Einen weiteren Bevölkerungsschub brachte die Neuansiedlung der neun sogenannten Schloßbauernstellen im Jahre 1778 auf dem ehemaligen Schloßgelände mit sich. Zur gleichen Zeit begann mit dem Bau der großen Chaussee die erste Ansiedlung in Meinkingsburg.
Auch der Eisenbahnbau bescherte Linsburg einen neuen Ortsteil, denn nach der Fertigstellung 1847 baute man am Bahnhof bald die ersten Wohnhäuser für das Bahnpersonal und bald auch eine Bahnhofsgaststätte. Der starke Bevölkerungszuwachs des vorgenannten Zeitraums erklärt sich also mit der Schaffung von Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten überwiegend außerhalb der ehemals vorherrschenden Landwirtschaft. Hier war ja auch die bewirtschaftbare Fläche nicht beliebig vermehrbar, denn einerseits ließ die Obrigkeit die Rodung und Urbarmachung von herrschaftlichem Grund und Boden nur in ganz geringem Maße zu, andererseits gestatteten die alteingessesenen Bauern den Ansiedlungswilligen auch keine Nutzung der vorhandenen Äcker und Wiesen.
Nur auf den Allmenden, den gemeinsam genutzten Heideflächen, durften die Neubauern ihren geringen Viehbestand mithüten lassen. Das Heide- und Plaggenhauen zur Gewinnung der Einstreu war ihnen aber auch dort nicht gestattet, und sogar der Torfstich im Weißen Moor war ihnen nicht erlaubt.